Flugplatzordnung

  1. Platzhalter ist der MFC Pößneck e.V.
  2. Die Benutzung des Modellfluggeländes ist nur den Mitgliedern des MFC-Pößneck e.V. erlaubt. Gastpiloten sind verpflichtet sich beim Vorstand, bei Vereinsmitgliedern bzw. beim Flugleiter anzumelden (Kontakt siehe Impressum oder Gaspiloten-Info). Mit der schriftlichen Eintragung ins Flugleiterbuch erwirbt der Gastflieger eine Tagesmitgliedschaft. Für Erwachsene sind 2,50 € und für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre 0 € zu zahlen. Gastpiloten haben sich über die Platzordnung zu informieren und diese einzuhalten.
  3. Der Betrieb von Modellflugzeugen ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung gestattet. Ein schriftlicher Nachweis ist dem Flugleiter vorzulegen.
  4. Flugbetrieb ist nur in den Flugsektoren 300m nördlich, 300m östlich und 300m westlich gestattet. Die maximale Aufstiegshöhe beträgt 300m über Grund.
  5. Das Überfliegen des Parkraumes, des Vorbereitungsraumes, sowie des Zuschauerraumes ist verboten. Es ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten.
  6. Es dürfen nur Flugmodelle bis maximal 25 kg Abfluggewicht betrieben werden. Der Flugbetrieb ist so durchzuführen, dass jede vermeidbare Lärmbelästigung der Bevölkerung unterbleibt.
  7. Für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Turbinentriebwerk gelten folgende Betriebszeiten:
    • Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr;
    • an Sonn- und Feiertagen: von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr;
    • jedoch frühestens eine Stunde nach Sonnenaufgang und spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang.
  8. Die Frequenzüberwachung erfolgt durch Frequenztafel mit Marken und ist unbedingt zu benutzen. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Der MFC-Pößneck e.V. (Flugleiter) behält sich das Recht zur Prüfung der Flugmodelle sowie Fernsteuerung vor und kann eine Benutzung auf dem Modellfluggelände untersagen.
  9. Während des Flugbetriebes ist ein Windsack aufzustellen, der von den Modellpiloten jederzeit eingesehen werden kann.
  10. Es dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.
  11. Bei Modellflugbetrieb mit mehr als 3 gleichzeitig in der Luft befindlichen Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während dieser Tätigkeit darf er selbst kein Modell steuern.
  12. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich komplett einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde.
  13. Bei Flugbetrieb dürfen sich Zuschauer und alle nicht aktiv am Flugbetrieb beteiligten Personen, nur hinter dem Schutzzaun (Vorbereitungsraum, Zuschauerraum, Parkplatz) aufhalten.
  14. Die Sauberkeit und Ordnung des Modellflugplatzes ist zu gewährleisten.
  15. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer in Erster Hilfe ausgebildeten Person (§19 der Fahrerlaubnis-Verordnung) durchgeführt werden. Eine Erste–Hilfe–Ausrüstung, (PKW- Verbandskasten) ist bereitzuhalten.

⇒ Siehe: Gastpiloten-Info.

 Der Vorstand.